Der Lauscher an der Wand
Geschrieben am 16.01.2018 von HNF
Die Wohnung ist unverletzlich; Durchsuchungen, Eingriffe und Beschränkungen sind streng reglementiert. Das sagte Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes in der Urfassung von 1949. Vor 20 Jahren, am 16. Januar 1998, beschloss der Bundestag eine umfangreiche Ergänzung des Artikels: Sie erlaubte staatlichen Organen, mit sogenannten technischen Mitteln Wohnungen abzuhören. Damit legalisierte er den Großen Lauschangriff. Eigentlich…