Hör doch mal ab
Geschrieben am 29.05.2018 von HNF
Artikel 10 des Grundgesetzes lautet in der Urform: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Vor fünfzig Jahren segnete der Bundestag eine Regel ab, die solche Anordnungen möglich machte. Seitdem dürfen die deutschen Geheimdienste in eigener Regie Briefe öffnen und Telefonate mithören und speichern….