Volkszählung 1987
Geschrieben am 25.05.2017 von HNF
Ursprünglich war im Mai 1981 in der Bundesrepublik eine Volkszählung geplant. Diese verschob sich in den April 1983. In den Monaten zuvor entwickelte sich eine Protestwelle sondergleichen. Am 13. April 1983 stoppte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben, im Dezember fällte es das berühmte Volkszählungsurteil. Erst am 25. Mai 1987, vor 30 Jahren, fand der Zensus statt.
Volkszählungen sind die Basis von administrativen, rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen, die mit der Zahl der Einwohner von Städten, Gemeinden und Regionen zusammenhängen. Das können Finanzausgleiche sein, aber ebenso die Planung von Verkehrswegen, Ausbildungsstätten oder Versicherungssystemen. Die Zählungsdaten ermöglichen Abschätzungen und Prognosen. Sie regeln außerdem die Einteilung von Wahlkreisen, die Stimmen der Länder im Bundesrat und die Sitzzahl in Gemeinderäten.
In einem Satz: Solche Zählungen sind wichtig. Vor einer Woche berichteten wir über die Volkszählung vom Mai 1939. Nach dem Krieg fanden im geteilten Deutschland weitere Zählungen statt. Die DDR erfasste die Bevölkerung in den Jahren 1950, 1964, 1971 und 1981. Die Bundebürger wurden 1950, 1956, 1961 und 1970 durchleuchtet. Für den 20. Mai 1981 war der nächste Zensus geplant. Das entsprechende Gesetz hatte der Bonner Bundestag im Jahr 1979 einstimmig angenommen.
Der Bundesrat sperrte sich jedoch, so dass ein neues Gesetz entstand und Ende 1981 vom Parlament abgesegnet wurde. Doch auch dieser Entwurf fand nicht die Zustimmung der Länderkammer. Das gelang erst beim dritten Versuch Anfang 1982. Das Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung, so der offizielle Titel, wurde am 25. März 1982 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Es sah einen landesweiten Zensus am 27. April 1983 vor.
Damals gab es schon Regeln für den Datenschutz. In das Gesetz gingen Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Hans Peter Bull ein. Im Dezember 1982 startete aber eine beispiellose Protestwelle gegen den Zensus. Ausgangspunkt war ein Bühnenstück zu Personalinformationssystemen, das die Hochschule für bildende Künste Hamburg aufführte. Nach der Vorstellung entwickelte sich eine Diskussion über die Volkszählung und führte noch am selben Abend zur Gründung einer Boykott-Initiative.
Die „VoBoInis“ vermehrten sich schnell, und die Medien nahmen Notiz. Die „taz“ druckte im Januar 1983 Adressen von Protestgruppen, der SPIEGEL brachte im Februar einen Artikel, der Plakate und Aufkleber zeigte. Der Protest richtete sich auch gegen die wenig geschätzte neue Regierung von CDU/CSU und FDP. Seit Oktober 1982 hieß der Kanzler nicht mehr Helmut Schmidt, sondern Helmut Kohl. Oberster Volkszähler war der CSU-Innenminister Friedrich Zimmermann.
Wirksamer als alle Initiativen waren jedoch Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe. Sie wiesen darauf hin, dass man aus den Daten der Volkszählung die Identität der befragten Bürger ermitteln könnte. Bemängelt wurde auch ihre Nutzung für die Korrektur von amtlichen Melderegistern. Am 13. April 1983 – genau zwei Wochen vor dem Stichtag – stoppte das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung die Zählung. Der endgültige Beschluss über die vielen Beschwerden erging am 15. Dezember 1983.
In ihrem Volkszählungsurteil erklärten die Karlsruher Richter das Gesetz vom 25. März 1982 für verfassungswidrig und damit die gesamte Volkszählung. Sie verletzte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Entscheidungsgewalt des Bürgers über Preisgabe und Nutzung seiner personenbezogenen Daten. Mit der Definition jenes Grundrechts läutete das Verfassungsgericht eine neue Ära des Datenschutzes ein. Innenminister Friedrich Zimmermann musste ein neues Volkszählungsgesetz schreiben lassen.
Das lag am 8. November 1985 vor. Die zugehörige Volkszählung wurde auf Montag, den 25. Mai 1987 angesetzt. Im Vorfeld liefen, wie man sich denken kann, neue Proteste an. Der SPIEGEL produzierte im März und Mai 1987 gleich zwei Ausgaben mit der Zählung auf dem Cover. Am Stichtag verlief aber alles glatt. 600.000 Interviewer besuchten die übrigen Bundesbürger und legten ihnen elf Fragen zur Wohnung, vier zu einem Gebäudebesitz und achtzehn zur Person vor. Dazu kam der sogenannte Haushaltsmantelbogen.
Wer ein Feeling für die Aktion gewinnen möchte, findet hier noch einmal alle Unterlagen. Die Bürger konnten die ausgefüllten Bögen dem Zähler mitgeben oder per Post einschicken. In den statistischen Ämtern wurden sie in meterlange Lesegeräte vom Typ IBM 1288 gesteckt. Die Sensoren erkannten die kleinen Striche bei den Multiple-Choice-Fragen und entzifferten handschriftlich eingetragene Buchstaben und Ziffern. Die Zahl von bewusst fehlerhaft ausgefüllten Bögen blieb relativ gering und beeinflusste nicht das Gesamtergebnis.
Insgesamt kostete die Volkszählung vom Mai 1987 eine knappe Milliarde DM. Die Ergebnisse lagen im November 1988 vor. Danach hatte die Bundesrepublik 61,083 Millionen Einwohner, davon 6,8 Prozent Ausländer. Das Land besaß eine Millionen weniger Wohnungen und eine Million Erwerbstätige mehr als gedacht. Beim Länderfinanzausgleich summierten sich die Korrekturen auf 935 Millionen DM, beim Finanzausgleich der Großstädte auf etwa 700 Millionen DM. Kurz: Die Volkszählung war sinnvoll und richtig gewesen.
Das erstaunlichste Resultat war vielleicht, dass sich niemand mehr über sie aufregte. Die Politiker hüteten sich aber, noch einmal im großen Stil zählen zu lassen. In der Folgezeit fand der jährliche Mikrozensus statt, der auf Zufallsbasis ein Prozent der Bevölkerung erfasst. Am 9. Mai 2011 gab es eine kleine Volkszählung von 10 Prozent. Zum Schluss sei mitgeteilt, dass nach Auskunft des Statistischen Bundesamts Ende 2016 voraussichtlich 82,8 Millionen Menschen in Deutschland lebten. Die Daten für 2017 werden noch gezählt.
Es ist durchaus interessant zu bemerken, dass die EDV dabei auch in Deutschland schon recht früh zum Zweck der Volkszählung eingesetzt wurde. So ließ beispielsweise die DDR-Regierung 1964 die erste Volkszählung mit der EDV durchführen. Verantwortliche wurde der VEB Maschinelles Rechnen.