Warte, warte nur ein Weilchen
Geschrieben am 05.06.2026 von HNF
Im Laufe seiner Karriere meldete Heinz Nixdorf beim Deutschen Patentamt in München mindestens zwei Erfindungen an. Eine dritte hat er dort nie eingereicht, sie ist aber im ganzen Land bekannt, und viele Menschen kamen mit ihr in Kontakt. Es handelt sich um die digital gespeicherte Musik in telefonischen Warteschleifen. Wir sind ihrer Geschichte einmal nachgegangen.
Es begann am 26. März 1962. An diesem Tag reichte der Fabrikant Alfred Levy aus Glen Cove – der Ort liegt auf der Insel Long Island nahe New York – sein „Telephone Hold Program System“ beim US-Patentamt ein. Eine freie Übersetzung wäre telefonisches Wartesystem. Am 12. April 1966 erhielt Levy sein Patent unter der Nummer 3.246.082.
Das System leitet einen Telefonanrufer auf eine Nebenleitung, falls der angerufene Partner vorübergehend abwesend ist. Zum besseren Ertragen der Wartezeit hört der Anrufer Musik von einem Tonträger oder aus dem Radio. Darauf bezieht sich das „Program“ im Namen der Erfindung, Beispiele stehen rechts unten auf der ersten Seite der Patentschrift. Heute werden solche Musikstücke in den USA als Music on hold oder MOH bezeichnet. Wir dürfen annehmen, dass sie in den 1960er- und 1970er-Jahren in analoger Form vorlagen.
Offenbar meldete Alfred Levy seine Idee nie in der Bundesrepublik an. Hier beantragte der Berliner Ingenieur Alexander Fiedler am 19. September 1966 ein Gebrauchsmuster und ein Patent für ein entfernt verwandtes Gerät. Der Text enthielt Hinweise auf ein Musikspielwerk, auf ein Tonband und auf Schallplatten. Die „Vorrichtung zur Übermittlung einer akustischen Anzeige an den Gesprächspartner bei zeitweiser Unterbrechung eines Telefongespräches“ wurde aber weder in der einen noch in der anderen Kategorie genehmigt.

Ein Warteschleifen-Gerät von Alfred Levy für Musikkassetten (Foto National Museum of American History, Smithsonian Institution)
Etwas mehr Erfolg hatte 1983 Frans Adisuhanto-Zimdars aus Remseck bei Stuttgart. Seine „Telefonhörerablage mit Musikwiedergabevorrichtung“ trug das Münchner Patentamt am 1. Dezember als Gebrauchsmuster ein. Eine Nutzung ist nicht bekannt. 1983 beschrieb die Firma Telefonbau und Normalzeit in den TN Nachrichten die Systemfamilie T 40. Einige Mitglieder besaßen einen Anschluss für „Music on hold“, siehe PDF-Seite 11 und die Grafik auf PDF-Seite 12. Die TN-Ingenieure fanden das Konzept mit Sicherheit in den USA, doch begriffen es auch die TN-Kunden?
Nun kommen wir zur Wolfgang Beyer KG in Hilden südöstlich von Düsseldorf; heute heißt sie Beyertone GmbH. Ihr Chef Wolfgang Beyer (1933-2010) war ein gelernter Werbekaufmann und ein Pionier des Ladenfunks in Supermärkten. 1984 erdachte er eine Apparatur mit einer Magnetband-Schleife, die die Wartezeiten in Telefonaten mit Musik füllte. Beyer nannte das noch analog arbeitende Gerät Musiphone. Nach der offiziellen Firmengeschichte war der erste Abnehmer Heinz Nixdorf in Paderborn.
Die Nixdorf Computer AG installierte das Musiphone wohl im Frühjahr oder Sommer 1985 in ihrem Telefonnetz. Die „Mitarbeiter-Information“ 9/85 brachte dazu einen Bericht, den wir am Schluss unseres Blogbeitrags anfügen. Es handelt sich um ein technikhistorisches Dokument, denn es dürfte der erste Artikel zur musikalischen Warteschleife in deutscher Sprache sein. Er nannte weder den Namen des Systems noch seine Herkunft, erwähnte aber ein Tonband, auf dem Musiktitel sowie die Ansage „Please hold the line – bitte warten“ abgespeichert wurden.
Das Beyer-Gerät hatte eine Schwäche: Die Tonbänder leierten aus. Zu dem Problem gab es ein Treffen von Wolfgang Beyer und einem NCAG-Mitarbeiter in Paderborn, zu dem Heinz Nixdorf stieß. Er erfasste die Situation sofort; überliefert sind seine Worte: „Ein Bandgerät wird bei Dauerbetrieb zu schnell runtergenudelt sein. Machen Sie es digital!“ Das geschah, und die digitale Speicherung führte der Wolfgang Beyer KG neue wichtige Kunden zu. Die Firmengeschichte nennt Siemens, TN, SEL, Hagenuk und Rheinelektra. Die Bundespost setzte das System unter dem Namen Robotel ein.
1992 meldete Wolfgang Beyer für sein „Gerät zum Einspielen von Musik und Sprache“ ein Gebrauchsmuster und ein Patent an. Ersteres wurde 1994 gewährt, die Patenterteilung erfolgte 1998. Aus dem Jahr 1995 stammt ein Blogtext über die deutsche Music-on-Hold-Szene und ihre Werke. Damals war Beyer nicht mehr der einzige Hardware-Anbieter, aus dem bayerischen Germering gesellte sich die Speech Design GmbH hinzu. Als populärste MOH-Software gilt das 1989 von einem jungen Amerikaner komponierte Opus No. 1.
In den 1980er- und 1990er-Jahren besaß Warteschleifen-Musik noch einen guten Ruf. Das änderte sich inzwischen; der österreichische Popsänger Rainhard Fendrich kleidete seine Qualen 2025 in ein Lied mit einem nahe liegenden Titel. Wir können Leser und Leserinnen, die Ähnliches erlebten, nur bitten, sich nicht beim HNF zu beschweren. Das hat Heinz Nixdorf, dem die digitale Wartetechnik einfiel, nicht gewollt. Es folgt nun der angekündigte Rückblick auf die Urzeit des Verfahrens.

